| a. Die
im obigen Schritt 1 erkannten prozessrelevanten Punkte
sind
neben den IT-spezifischen
Punkten in das Pflichtenheft aufzunehmen.
b. Es sind Angebote von mehreren Software-Firmen
einzuholen.
c. Die Software-Firmen sind gehalten,
ihre Produkte auf Basis des Pflichtenhefts
zu präsentieren.
d. Die Verträge sind von einem
externen IT-Fachmann juristisch und fachlich
zu prüfen. Dieser Fachmann ist auch bei den Preisverhandlungen
zugegen.
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