Ein zeitnah erstelltes qualitativ hochwertiges Reporting
ist die Grundlage
für korrekte Entscheidungen der Geschäftsleitung.
Der monatliche Reportingbericht sollte spätestens
am 10.ten Arbeitstag des Folgemonats
der Geschäftsleitung vorliegen.
Wie sollte das Berichtswesen beschaffen
sein?
Das Berichtswesen basiert auf
den monatlich erstellten Abschlüssen des laufenden
Jahres.
den Istzahlen des Vorjahres (reale Größen
der Vergangenheit
als Vergleichswerte).
den Planwerten des laufenden Jahres (mehrmaliges Forecasting
im laufenden Geschäftsjahr durch neue bessere Erkenntnisse).
Die Bestandteile des monatlichen Berichtswesens sind
im wesentlichen die
Bilanz und G+V, die in Ihrer Qualität einem
geprüften Jahresabschluß gleichkommen. Fehlerhafte
Monatsabschlüsse
(z.B. bei Abgrenzungen bzw. Abschlußbuchungen)
können zu falschen Schlüssen der Geschäftsleitung
führen.
schriftliche Analyse durch das Finanz-/Rechnungswesen
bzgl. der wesentlichen Abweichungen zwischen den
Vorjahres-
zahlen, den Planzahlen und den neuen Istzahlen der laufenden
Periode sowie Empfehlungen für eventuell notwendige
steuernde Maßnahmen
Kapitalflussrechnung sowie Finanzplanung über
die Entwicklung
der Finanzmittel.
Einige unternehmensspezifische Kennzahlen.
Kostenträgerrechnung, aus der die Deckungsbeiträge
der einzelnen Produkte/Sparten ersichtlich sind.
Kostenstellenrechnung, um die Kostenentstehung
analysieren zu können.